Neue Rechtsanwaltsvergütung ab dem 01.01.2021

Aufgrund des Kostenrechtsänderungsgesetzes (KostRÄG 2021) gelten ab dem 01. Januar 2021 höhere Gebührensätze für die Rechtsanwaltsvergütung, die Gerichtskosten, im FamGKG und im JVEG. 

Zuletzt wurden de Gebühren im Jahre 2013 angepasst. Die nunmehrige Änderung bringt eine lineare Gebührenerhöhung um etwa 10% im Zivilrecht und etwa 20% im Sozialrecht sowie weitere Änderungen mit sich.

Wir bieten Ihnen Kostenrechner, die Sie mit unserer Hilfe individuell in Ihre Anwalts-Homapage einbauen können, zum Pauschalpreis von nur € 100,00 netto.

Je nach gewünschtem Anwendungsfall errechnen wir die Gebühren bei außergerichtlicher Vertretung, im 1. Rechtszug, in der Berufungsinstanz oder in der Revisionsinstanz. Auch komplexere Berechnungen mit eigenen Angaben sind möglich.

Die Integration in Ihre Webseite wird nach Aufwand berechnet. Für alle gängigen Content-Management-Systeme  (Typo3, Joomla, Drupal oder WordPress) gilt eine Pauschale von € 100,00 netto.

Testen Sie hier am Beispiel einer 1,3-Geschäftsgebühr nach VVRVG 2300, wie der Rechner funktioniert! Sie müssen nur den Gegenstandswert eingeben. Die Bedienung bleibt so für den künftigen Mandanten einfach und übersichtlich.

Weitere Gestaltungen sind in Vorbereitung und erscheinen in Kürze.

Schon jetzt können Sie - mit Einschränkungen - unseren ChatBot testen, zunächst jedoch nur für Betragsrahmengebühren im Strafrecht, in Bußgeldsachen und im Sozailrecht.

Gebühren außergerichtliche Vertretung (brutto) €